Über Sonderprogramme hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien seit 2009 bis 2025 rund 547 Millionen Euro in den Denkmalschutz investiert. Mehr als 3.000 national bedeutsame Kulturdenkmäler und historische Orgeln konnten dadurch in ganz Deutschland saniert werden.
Die Maßnahmen erstrecken sich über das gesamte Bundesgebiet und leisten damit einen bedeutenden Beitrag zum Erhalt unserer Kulturlandschaft. Die Fördermittel kommen vor allem mittelständischen Bau- und Handwerksbetrieben zugute.
Auch 2025 hat der Kulturstaatsminister erneut ein Denkmalschutz-Sonderprogramm aufgelegt – es ist inzwischen die 14. Auflage. Im Kulturetat des Bundes wurden dafür zusätzliche Mittel in Höhe von bis zu 35 Millionen Euro etatisiert. Auch die Sanierung und Modernisierung von Orgeln kann damit gefördert werden.
Der Bund beteiligt sich mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Bundesförderung muss durch Mittel engagierter Projektträger, der Länder, anderer Gebietskörperschaften oder Dritter ergänzt werden.
Für das 14. Denkmalschutz-Sonderprogramm können keine Anträge mehr eingereicht werden. In diesem Jahr ist eine erneute Auflage des Denkmalschutz-Sonderprogramms vorgesehen. Dafür hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bereits 2025 Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro veranschlagt. Weitere Informationen folgen in Kürze.
Fördergrundsätze (PDF, 122 KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm)
Antragsstellen für Denkmalschutz-Sonderprogramme (PDF, 132 KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm)
Im Rahmen des aktuellen Denkmalschutz-Sonderprogramms wird die Sanierung von mehr als 140 kulturell bedeutsamen Denkmälern und historischen Orgeln in ganz Deutschland unterstützt - hier eine Auswahl der geförderten Projekte: