Auf Veranlassung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien wurde ein Forschungsvorhaben zur Erforschung der Provenienzen von sieben Streichinstrumenten in Bundesbesitz durchgeführt. Die Sachverständige für historische Musikinstrumente und Provenienzforschung Dr. Heike Fricke leitete das Vorhaben. Die Ergebnisse der Untersuchung liegen nun vor.
Weimer: „Die Initialforschung zu der Provenienz von sieben Streichinstrumenten im Besitz des Bundes war ein wichtiges Signal, kann aber nur ein erster Schritt sein.“
Fünf Violinen, eine Viola und ein Violoncello: Sieben sogenannte „Meistergeigen“ wurden ab 1941 vom „Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda“ erworben und als Leihgaben an ausgewählte Musikerinnen und Musiker vergeben. Ihre Provenienz war bislang nicht untersucht.
„Die Erforschung der Provenienzen von möglichem NS-Raubgut ist weit mehr als eine Geste – sie ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu Gerechtigkeit und Versöhnung, sie ist Teil unserer historischen Verantwortung“, erklärte Staatsminister für Kultur und Medien Wolfram Weimer.
1951 wurden die Streichinstrumente im Zuge verwaltungsinterner Nachforschungen wieder ermittelt und dem Vermögen der Bundesrepublik Deutschland zugeführt. Heute sind sechs der sieben Instrumente über den Musikinstrumentenfonds der Deutschen Stiftung Musikleben an junge Musikerinnen und Musiker verliehen. Eine Violine ist als Ausstellungsstück im Musikinstrumenten-Museum in Berlin zu sehen.
Ziel des Forschungsvorhabens war es, die Provenienz dieser sieben Instrumente systematisch zu untersuchen, bestehende Lücken zu identifizieren und Grundlagen für etwaige weitere Tiefenrecherchen zu schaffen. Ein weiterer Fokus lag auf der Sicherung und Digitalisierung der relevanten Akten in Bundesbesitz.
Die Ergebnisse der Forschung zeigen, dass bei allen sieben Instrumenten wichtige Informationen zur Herkunft fehlen oder unklar sind. In zwei Fällen deuten die Ergebnisse auf mögliche NS-verfolgungsbedingte Entziehungen oder problematische Erwerbsumstände hin.
Bei keinem der Objekte kann nach derzeitigem Forschungsstand die Provenienz als unbedenklich bewertet werden, in mehreren Fällen ist jedoch eine plausible Rekonstruktion des Erwerbungskontextes möglich. Dennoch bleiben bei mehreren Objekten große Provenienzlücken vor 1941 bestehen, die in dieser Untersuchung noch nicht geklärt werden konnten.
„Die möglichst weitgehende Aufklärung der Herkunft dieser Instrumente muss auch weiterhin unser Ziel sein, daher wird mein Haus aufbauend auf der nun abgeschlossenen Initialforschung weitergehende Forschung vorantreiben“, kündigte der Staatsminister an.
Zum Download:
Forschungsbericht Provenienzforschung zu Musikinstrumenten aus Reichsvorbesitz der NS-Zeit (PDF, 4 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
(überarbeitete 2. Auflage)
Hinweis: Dieser Artikel wurde nachträglich redaktionell aktualisiert.