Kulturelle Filmförderung

Die kulturelle Filmförderung des Bundes hat zum Ziel, die künstlerische Qualität und Innovationskraft des deutschen Kinofilms zu steigern und zur Verbreitung künstlerisch anspruchsvoller deutscher Filme im In– und Ausland beizutragen. Außerdem geht es darum, die Entwicklung des Kinos als Kulturstätte zu fördern.

Dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Filmförderungsanstalt (FFA) ist es ein zentrales Anliegen, dass die Belange ökologisch und sozial nachhaltiger Filmproduktion sowie der Diversität, der Inklusion und der Antidiskriminierung in der Film- und Kinowirtschaft wie auch bei der Filmförderung angemessen berücksichtigt werden.

Seit dem 1. Januar 2025 wird die jurybasierte kulturelle Filmförderung des Bundes vollständig unter dem Dach der Filmförderungsanstalt verantwortet. Ihre Finanzierung erfolgt weiterhin aus Mitteln des Bundeshaushalts.

Allein für den Bereich Talentfilm gibt es eine gesonderte, mit eigenen finanziellen Mitteln ausgestattete jurybasierte Förderung. Diese wird vom Kuratorium junger deutscher Film auf Grundlage einer eigenständigen Richtlinie durchgeführt, die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist.

Nähere Informationen zur Talentfilmförderung, zur neuen Richtlinie und zum Antragsverfahren finden Sie auf der Website des Kuratoriums junger deutscher Film

Weitere Informationen zur jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundes, zum Verfahren der Antragsstellung und zur Antragsberatung finden Sie auf der Website der Filmförderungsanstalt

Eine Übersicht über Förderentscheidungen bis einschließlich 31. Dezember 2024 finden Sie auf dieser Themenseite.

Programmprämie „Liebling Kino“

Mit der Programmprämie „Liebling Kino“ hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien ein neues Förderinstrument ins Leben gerufen, um die deutsche Kinolandschaft zu erhalten und zu stärken. Dafür stehen jährlich insgesamt sieben Millionen Euro aus dem Bundeskulturetat bereit.

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Preise

Festivals

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert ausgewählte Filmfestivals. Voraussetzung ist, dass sie für die Entwicklung und Verbreitung des künstlerisch anspruchsvollen deutschen Films sowie für die kulturelle Repräsentanz unseres Landes von besonderer Bedeutung sind.

Festivals

Roter Teppich vor dem Berlinale-Palast bei den 66. Internationalen Filmfestspielen Berlin 2016

Nationales Filmerbe

Filme sind Teil unseres nationalen Kulturerbes. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert daher die Sicherung, Bewahrung, Restaurierung und Digitalisierung des nationalen Filmerbes.

Nationales Filmerbe

Filmstill aus DER TIGER VON ESCHNAPUR

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